INFORMATIONEN ZUM TRAININGS- UND SPIELBETRIEB

 Stand 27.02.2021

 

                                         Keine Spiele vor dem 1.April

Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des FLVW wird frühestens am 1. April wieder starten. Darauf einigten sich die spielleitenden Stellen des Verbandes und der Kreise in dieser Woche. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Verfügungslage sowie ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung der Mannschaften.

          Bis mindestens zum 7. März sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung grundsätzlich weder Trainings- noch Spielbetrieb zulässig.

 

 

 

 

Stand 29.01.2021

 

 

Bis mindestens 31. März weiterhin kein Spielbetrieb im FLVW

 

Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird frühestens am 1. April wieder starten. Darauf einigten sich die spielleitenden Stellen des Verbandes und der Kreise in dieser Woche. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Verfügungslage sowie ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung der Mannschaften.

Bis mindestens zum 14. Februar sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung weder Trainings- noch Spielbetrieb zulässig. Darüber hinaus rechnen die Verbands- und Kreisfunktionäre nicht damit, dass bereits im März wieder Fußball im Wettkampfbetrieb möglich ist. „Bestenfalls erfolgt dann eine stufenweise Rückkehr auf die Plätze, der zumindest den Trainingsbetrieb ermöglicht“, hofft Manfred Schnieders auf Lockerungen für den Sport im Frühjahr. Eine Garantie für den vorgelegten Zeitplan gäbe es allerdings nicht, räumt der Vizepräsident Amateurfußball ein.

„Wir können weiterhin nur 'auf Sicht fahren' und müssen darauf hoffen, dass die Inzidenzwerte sinken und Lockerungen für den Breitensport beschlossen werden“, ergänzt Reinhold Spohn, der dem Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) vorsitzt.

                                       Keine Turniere und ähnliche Sportveranstaltungen

Auch der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) hält einen früheren Re-Start-Termin für ausgeschlossen und setzt alle Meisterschafts- und Pokalspiele bis mindestens zum 31. März ab. Darüber hinaus einigten sich der Verband und die 29 FLVW-Kreise, bis mindestens zum 30. Juni keine Turniere oder ähnliche Sportveranstaltungen zu genehmigen. „Seit März 2020 lässt die Coronaschutzverordnung derartige Veranstaltungen mit vielen Menschen nicht zu – trotz zwischenzeitlicher Lockerungen. Auch in diesem Jahr werden wir leider auf Pfingstturniere oder ähnliches verzichten müssen“, bedauert Holger Bellinghoff (Vizepräsident Jugend).

In den kommenden Wochen werden der FLVW und die Kreise den Kontakt zu den Vereinen per Videokonferenz intensivieren. Zudem wird es verschiedene virtuelle Dialog-Formate geben, bei denen Vereine und Verband in den Austausch treten können.

 

Stand 16.01.2021

 

FLVW setzt Spielbetrieb auf unbestimmte Zeit aus

 

Nachdem die spielleitenden Stellen den Spielbetrieb bereits im November und Dezember absetzen mussten, wird der Ball in Westfalen auch im Januar nicht rollen. Dieses gilt für alle Amateur- und Jugendspielklassen sowie Freundschaftsspiele auf Kreis- und sehr wahrscheinlich auch auf Verbandsebene.

 

Die mit dem Mini-Lockdown im November verbundene winzige Hoffnung, vielleicht im Dezember oder Anfang Januar auf den Trainingsplatz zurückkehren zu können, hat sich nicht bestätigt. Das Infektionsgeschehen macht dies unmöglich. Nach Ende des Lockdowns Anfang 2021 wird das öffentliche Leben sicher nur in kleinen Schritten wieder hochgefahren werden. Wann der richtige Zeitpunkt für Lockerungen im Amateursport sein wird, weiß niemand. Wann und wie der Trainings- und Spielbetrieb im Jahr 2021 möglich ist, ist aktuell völlig offen. Sobald Informationen vorliegen, werden wir hier entsprechend informieren.

Zum Re-Start werden die Partien ausgetragen, die seit November abgesagt wurde. Man beginnt also bspw. Anfang März in der Herren-Kreisliga A nicht mit Spieltag 18, sondern mit Spieltag 9 (ausgefallen am 08.11.2020). Der erste komplett abgesagte Spieltag ist der erste Spieltag beim Wiederbeginn. Einzelne ausgefallene Partien müssen individuell innerhalb der Woche nachgeholt werden.

Es wird keine andere Beendigung der Saison geben können, als es im Sommer 2020 beschlossen, und in der gültigen Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes festgelegt wurde. Ein vorzeitiger Abbruch der Saison ist auch auszuschließen, da die Satzung zur Durchführung der Saison verpflichtet. Auch eine Verlängerung über den 30.06.2021 hinaus stellt keine Option dar, da andernfalls die "Probleme" lediglich nur in die Spielzeit 2021/2022 übertragen würden.

Insgesamt bleibt es das Ziel des FLVW eine komplette Saison zu spielen. Natürlich ist der Fußball in Westfalen aber abhängig von der Corona-Lage. Aufgrund der aktuellen Entwicklung scheint dieses Ziel aber nicht mehr realisierbar zu sein.  Doch das sind momentan alles noch Spekulationen

Die Spielordnung sieht folgende Wertungsoptionen vor:

 

  1. Können aufgrund der Coronavirus-Pandemie weniger als 50 Prozent der Spiele einer Staffel durchgeführt werden, bleibt das Spieljahr ohne Wertung. Es gibt keine Meister, Auf- oder Absteiger. Zurückziehungen werden berücksichtigt.
  2. Kann aufgrund der Coronavirus-Pandemie das Spieljahr nicht beendet werden, sind aber mindestens 50 Prozent der Spiele einer Staffel durchgeführt, so entscheidet der Tabellenstand unter Anwendung einer Quotienten-Regelung über Meister, Auf- und Absteiger.
  3. Haben in einer Staffel zwei oder mehrere Mannschaften dieselben höchsten oder niedrigsten Punktzahlen, so findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei den Vereinen der anderen Spielklassen finden grundsätzlich Entscheidungsspiele statt.

Hinweis zur 50 Prozent-Regel: Es muss nicht die Hinrunde vollständig ausgetragen werden. Die 50 Prozent-Grenze ist erreicht, wenn bspw. in der Kreisliga A von den 240 geplanten Spielen mindestens 120 ausgetragen worden sind.

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Stand 03.12.2020

FLVW setzt Spielbetrieb bis 31.12.2020 aus

 

Nachdem die spielleitenden Stellen den Spielbetrieb bereits für den November absetzen mussten, wird der Ball in Westfalen auch im Dezember nicht mehr rollen. Das hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) am Dienstagabend in einer gemeinsamen Videokonferenz mit Vertretern des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) und den Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise beschlossen. Die Vereinbarung gilt für alle Amateur- und Jugendspielklassen sowie Freundschaftsspiele auf Verbands- und Kreisebene.

 

 

Stand 02.11.2020

Nach den jüngsten Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung im Rahmen des Infektionsschutzes stellt der FLVW den Spiel- und Trainingsbetrieb in allen kreislichen und überkreislichen Jugend- und Amateurspielklassen vorerst ein. Die Unterbrechung gilt ab 29. Oktober und vorerst bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der neuen Coronaschutzverordnung (30.11.2020).

 

Betroffen hiervon sind der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze, Schwimmbäder)

Das Nutzungsverbot erstreckt sich auch auf alle Vereinsräume (Umkleiden/Duschen/Sportheim), die sich auf städtischen Sportanlagen und in städtischen Sporthallen befinden.

Ausgenommen von dieser Regelung ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Wann der Trainings und Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit noch unklar. Es ist durchaus möglich das bis zur Winterpause kein Training mehr stattfinden kann und keine Spiele mehr ausgetragen werden dürfen.

 

Für Fragen rund um das Thema „Corona“ steht Euch unser Vorsitzende Heinz-Werner Stork gerne zu den angegebenen Zeiten zur Verfügung

Mobil : 0176-31357767 Montag - Donnerstag ab 17:00 Uhr / Freitag ab 15:30 Uhr - Samstag/Sonntag von 10:00 - 12:00 Uhr

 

Wir wünschen Euch alles Gute, bleibt gesund und auf hoffentlich bald bessere Zeiten!

Euer Vorstand

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